Dürfen Sie als Fischereiausübungsberechtigter an einem Fließgewässer Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), nachstellen, um Fischereischäden abzuwehren?
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiausübungsberechtigter besitzt du kein Jagdausübungsrecht. Jagdbaren Tieren darfst du deshalb auch zur Abwehr von Fischereischäden nicht eigenmächtig nachstellen. Hierfür ist ausschließlich der zuständige Jagdausübungsberechtigte befugt.