Darf der Helfer eines Fischereischeininhabers den Köderfischfang mit der Handangel ohne Fischereischein ausüben?
Warum · KI-ErklärungDer aktive Fang mit der Handangel gilt rechtlich als eigenständige Ausübung des Fischfangs. Dafür benötigt jede Person zwingend einen eigenen Fischereischein, sodass einfache Helfertätigkeiten diesen Fang nicht abdecken.