Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.050

Darf der Helfer eines Fischereischeininhabers den Köderfischfang mit der Handangel ohne Fischereischein ausüben?

Aja
Bnur dann, wenn er über 18 Jahre alt ist
Cnein · richtig
Warum · KI-ErklärungDer aktive Fang mit der Handangel gilt rechtlich als eigenständige Ausübung des Fischfangs. Dafür benötigt jede Person zwingend einen eigenen Fischereischein, sodass einfache Helfertätigkeiten diesen Fang nicht abdecken.