Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.048

Kann ein Fischereischein auch Personen versagt werden, welche die bayerische Fischerprüfung bestanden haben?

Aja, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben
Bja, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet sind · richtig
Cnein
Warum · KI-ErklärungAuch mit bestandener Prüfung kann dir die Behörde den Fischereischein verweigern. Das geschieht, wenn konkrete Tatsachen zeigen, dass du persönlich ungeeignet bist, zum Beispiel wegen schwerer Verstöße gegen den Natur-, Tier- oder Umweltschutz. Die Staatsangehörigkeit spielt für die Erteilung hingegen keine Rolle.