Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.157

Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?

ASchleie · richtig
BMarmorierte Grundel
CZwergwels
Warum · KI-ErklärungDie Schleie ist eine heimische Fischart und darf daher nach den bayerischen Fischereivorschriften in nicht geschlossene Gewässer eingesetzt werden. Die Marmorierte Grundel und der Zwergwels sind hingegen gebietsfremde Arten, deren Besatz zum Schutz der heimischen Gewässerökosysteme verboten ist.