Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungDer Zobel ist in Bayern nach der AVBayFiG ganzjährig geschont, um seine seltenen Bestände zu schützen. Für den Edelkrebs gelten hingegen zeitlich begrenzte Schonzeiten, während der Giebel als nicht heimische Fischart keine gesetzliche Schonzeit besitzt.