Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.210

Kann ein Erlaubnisscheininhaber ohne Funktion als Fischereiaufseher eine unbefugt fischende Person („Schwarzfischer“) zur Anzeige bringen?

AJa, er kann eine Anzeige bei einer Polizeidienststelle vornehmen. · richtig
BSchwarzfischer können nur durch den Fischereiaufseher angezeigt werden.
CNein, dazu wird die schriftliche Erlaubnis durch den Gewässereigentümer benötigt.
Warum · KI-ErklärungFischwilderei ist eine Straftat, die grundsätzlich jeder Bürger bei der Polizei zur Anzeige bringen kann. Du benötigst dafür weder eine Funktion als Fischereiaufseher noch die Zustimmung des Gewässereigentümers.