Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.170

Ein geangelter Aal kann tierschutzgerecht ohne Betäubung geschlachtet werden

Adurch tot laufen lassen in Salmiaklösung.
Bdurch einen bis auf die Wirbelsäule geführten Kehlschnitt und unmittelbar folgende Schlachtung.
Cdurch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich oder Schnitt dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens. · richtig
Warum · KI-ErklärungFür Aale gilt eine gesetzliche Ausnahme, da sie sich aufgrund ihrer Anatomie nur schwer durch einen Kopfschlag betäuben lassen. Das Durchtrennen der Wirbelsäule direkt hinter dem Kopf mit anschließendem sofortigen Ausnehmen unterbricht die Nervenbahnen und führt unmittelbar zum Tod. Methoden wie das Einlegen in Salmiak sind Tierquälerei und streng verboten.