Wer kann für Fische, Krebse und Muscheln ohne Schonmaß und Schonzeit im Einzelfall vorübergehend Schonmaße und Schonzeiten festsetzen?
Warum · KI-ErklärungDie Kreisverwaltungsbehörde ist als untere Fischereibehörde für den Erlass solcher Einzelfallregelungen vor Ort zuständig. Sie kann zum Schutz bestimmter Bestände befristete Schonmaße und Schonzeiten anordnen. Gemeindeverwaltungen oder das Institut für Fischerei besitzen hierfür keine rechtliche Zuständigkeit.