Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.042

Benötigt der Inhaber eines Jugendfischereischeins zum Fischen einen Erlaubnisschein?

Anein
Bnein, es gilt der Erlaubnisschein des ihn begleitenden, volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
Cja · richtig
Warum · KI-ErklärungAuch mit einem Jugendfischereischein benötigst du an den meisten Gewässern einen eigenen Erlaubnisschein, um die Fischerei ausüben zu dürfen. Der Erlaubnisschein der volljährigen Begleitperson gilt nur für diese selbst und überträgt sich nicht auf dich. Du musst daher beide Dokumente bei der Ausübung des Fischens mitführen.