Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.057

Darf ein Angler ein Ufergrundstück, das außer auf der Uferseite mit einem stabilen Holzlattenzaun eingefriedet ist, zum Angeln betreten?

Anur mit Genehmigung eines Fischereiaufsehers
Bja
Cnur mit Genehmigung des Grundstückbesitzers · richtig
Warum · KI-ErklärungEin eingefriedetes Grundstück darfst du nach dem bayerischen Fischereirecht nicht ohne Erlaubnis betreten, selbst wenn der Zaun auf der Wasserseite offen ist. Das Betretungsrecht gilt hier nicht uneingeschränkt, weshalb du zwingend die ausdrückliche Zustimmung des Grundstücksbesitzers benötigst.