Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.198

Darf ein in einem Setzkescher gehälterter Fisch in das Fanggewässer zurückgesetzt werden?

Aja
Bnein · richtig
CJa, soweit keine Verletzung des Fisches erkennbar ist.
Warum · KI-ErklärungIn Bayern gilt für gehälterte Fische ein klares Rücksetzverbot. Sobald du einen maßigen und nicht geschonten Fisch im Setzkescher gehältert hast, ist er für die Verwertung bestimmt und darf nicht mehr in das Gewässer zurückgesetzt werden.