Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.073

Welche Schonzeit ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den Frauennerfling festgesetzt?

A1. März bis 30. Juni
Bganzjährig · richtig
C1. Februar bis 15. Mai
Warum · KI-ErklärungDer Frauennerfling ist in Bayern stark gefährdet und genießt daher einen dauerhaften Schutz. Laut AVBayFiG ist für diese Fischart eine ganzjährige Schonzeit festgesetzt, sodass du ihn zu keiner Zeit des Jahres entnehmen darfst.