Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungDer weibliche Edelkrebs ist nicht ganzjährig geschont, sondern unterliegt einer zeitlich befristeten Schonzeit und einem Mindestmaß. Im Gegensatz dazu sind Perlfisch und Bachneunauge in Bayern das ganze Jahr über geschützt und dürfen nicht gefangen werden.