Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.192

Als Fischereiausübender (Erlaubnisscheininhaber) beobachten Sie am Gewässer eine größere Anzahl sterbender und toter Fische. Welche Maßnahmen müssen Sie unverzüglich ergreifen?

AFeststellung des Umfangs des Fischsterbens durch zahlenmäßige Erfassung der geschädigten und toten Fische
BAnzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde bzw. bei der Polizei · richtig
CEntnahme von Fischen zu Untersuchungszwecken
Warum · KI-ErklärungBei einem Fischsterben musst du sofort die Kreisverwaltungsbehörde oder die Polizei informieren, damit schnell Gegenmaßnahmen ergriffen und mögliche Ursachen wie Gewässerverunreinigungen ermittelt werden können. Eigene Untersuchungen oder das Zählen der Fische verzögern die Rettungsmaßnahmen nur unnötig. Zudem darfst du als Erlaubnisscheininhaber ohne behördliche Anweisung keine Fische für Beweiszwecke entnehmen.