Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.165

Wie sind Forellen unmittelbar vor dem Schlachten tierschutzgerecht zu betäuben?

Adurch ausreichend kräftigen Kopfschlag mit einem geeigneten Gegenstand · richtig
Bdurch exakt geführten Herzstich
Cdurch einen gezielten Nackenschlag
Warum · KI-ErklärungForellen und andere Salmoniden betäubst du tierschutzgerecht durch einen kräftigen Schlag auf das Schädeldach mit einem Fischtöter. Der Herzstich dient erst der anschließenden Tötung und darf niemals ohne vorherige Betäubung erfolgen. Ein Nackenschlag führt nicht sicher zur Bewusstlosigkeit und ist daher unzulässig.