Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.030

Welche Aussage ist richtig? Fischereipachtverträge sind gemäß dem Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) abzuschließen

Afür mindestens 10 Jahre und mit höchstens drei Personen als Pächter · richtig
Bfür höchstens 12 Jahre und mit beliebiger Pächterzahl
Cfür mindestens 8 Jahre und mit höchstens fünf Personen als Pächter
Warum · KI-ErklärungNach dem Bayerischen Fischereigesetz müssen Fischereipachtverträge für eine Mindestdauer von 10 Jahren abgeschlossen werden, um eine nachhaltige Hege und Bewirtschaftung des Gewässers zu gewährleisten. Zudem dürfen sich höchstens drei Personen als Pächter zusammenschließen, damit die Verantwortlichkeiten klar geregelt bleiben.