Welche Schonzeit hat die Mairenke (Seelaube) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
Warum · KI-ErklärungDie Mairenke laicht im späten Frühjahr, weshalb sie in Bayern vom 1. Mai bis zum 30. Juni geschützt ist. In diesem Zeitraum darfst du sie nicht beangeln, damit sich die Bestände ungestört fortpflanzen können.