Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.076

Welche Schonzeit hat die Mairenke (Seelaube) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

Avom 15. Oktober bis 31. Dezember
Bvom 1. Mai bis 30. Juni · richtig
Csie hat keine gesetzliche Schonzeit
Warum · KI-ErklärungDie Mairenke laicht im späten Frühjahr, weshalb sie in Bayern vom 1. Mai bis zum 30. Juni geschützt ist. In diesem Zeitraum darfst du sie nicht beangeln, damit sich die Bestände ungestört fortpflanzen können.