Wer die Ausübung der Fischerei stört, indem er trotz Abmahnung Fische verscheucht oder die sachgerechte Verwendung eines Fanggeräts verhindert,
Warum · KI-ErklärungDie vorsätzliche Störung der ordnungsgemäßen Fischereiausübung stellt einen Verstoß gegen das Bayerische Fischereigesetz dar. Ein solches Verhalten gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ein Platzverweis steht nur zuständigen Behörden zu und Fischwilderei liegt ohne unerlaubtes Fangen nicht vor.