Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.040

Welche Behörde ist für die Genehmigung von Fischereierlaubnisscheinen zuständig?

ARegierung
BGemeindeverwaltung
CKreisverwaltungsbehörde · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Bayern fungiert die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, als untere Fischereibehörde. Sie ist sachlich dafür zuständig, die Ausgabe von Erlaubnisscheinen zu überwachen und diese zu genehmigen. Weder die Regierungen noch die Gemeinden tragen für diesen Schritt die gesetzliche Verantwortung.