Sie angeln Anfang April in der Äschenregion eines Fließgewässers. Welchen gefangenen und lebensfähigen Fisch müssen Sie unverzüglich in das Gewässer zurücksetzen?
Warum · KI-ErklärungDer Huchen hat in Bayern eine gesetzliche Schonzeit, die bis in den Frühling reicht und Anfang April noch andauert. Deshalb musst du ihn zu dieser Zeit unabhängig von seiner beachtlichen Größe unverzüglich und schonend zurücksetzen. Für Bachforelle und Bachsaibling ist die Schonzeit Anfang April hingegen bereits beendet, und beide Fische haben ihr Mindestmaß erreicht.