Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.213

Darf ein 17-jähriger Inhaber eines Fischereischeins auf Lebenszeit einen Jugendlichen mit Jugendfischereischein beim Fischfang verantwortlich begleiten?

Anein · richtig
BNur, wenn er ausreichende Sachkenntnisse besitzt.
Cja
Warum · KI-ErklärungUm einen Jugendlichen mit Jugendfischereischein verantwortlich zu begleiten, musst du volljährig sein. Da ein 17-Jähriger noch minderjährig ist, reicht der Besitz des Fischereischeins auf Lebenszeit hierfür rechtlich nicht aus.