Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.090

Welche Schonzeit haben Renken (Felchen) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

Avom 15. März bis zum 30. April
Bvom 15. Oktober bis zum 31. Dezember · richtig
Cvom 1. Mai bis zum 15. Juni
Warum · KI-ErklärungDie Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes legt die Schonzeit für Renken auf den Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 31. Dezember fest. Diese Frist schützt die Fische während ihrer herbstlichen und frühwinterlichen Laichzeit. Außerhalb dieses Zeitfensters ist der Fang unter Einhaltung des Mindestmaßes erlaubt.