Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.084

Darf die Malermuschel als Köder für den Fang von Karpfen verwendet werden?

AJa, sie ist dafür hervorragend geeignet.
BNein, sie ist gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont. · richtig
CJa, aber nur dann, wenn sie aus demselben Gewässer stammt, in dem geangelt wird.
Warum · KI-ErklärungDie Malermuschel steht nach der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz unter ganzjährigem Schutz. Du darfst sie deshalb weder dem Gewässer entnehmen noch als Köder verwenden. Selbst wenn sie im selben Gewässer vorkommt, gilt dieses strikte Fang- und Verwendungsverbot.