Darf die Malermuschel als Köder für den Fang von Karpfen verwendet werden?
Warum · KI-ErklärungDie Malermuschel steht nach der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz unter ganzjährigem Schutz. Du darfst sie deshalb weder dem Gewässer entnehmen noch als Köder verwenden. Selbst wenn sie im selben Gewässer vorkommt, gilt dieses strikte Fang- und Verwendungsverbot.