Welcher Fisch ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungDer Steingressling ist nach der AVBayFiG in Bayern ganzjährig geschont, da er zu den stark bedrohten Kleinfischarten gehört. Kaulbarsch und Dreistachliger Stichling unterliegen hingegen keinen gesetzlichen Schonzeiten und dürfen außerhalb von Gewässersperren gefangen werden.