Wer darf in Bayern Krebse fangen?
Warum · KI-ErklärungIn Bayern umfasst das Fischereirecht nicht nur Fische, sondern auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Als Inhaber des Fischereirechts oder mit einem gültigen Erlaubnisschein bist du daher berechtigt, auch Krebse zu fangen. Ein generelles Verbot oder spezielle Krebsfänger gibt es im bayerischen Fischereirecht nicht.