Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.006

Wer darf in Bayern Krebse fangen?

Anur besonders bestellte Krebsfänger
BDer Krebsfang ist in Bayern verboten.
Cder zur Ausübung der Fischerei Berechtigte · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Bayern umfasst das Fischereirecht nicht nur Fische, sondern auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Als Inhaber des Fischereirechts oder mit einem gültigen Erlaubnisschein bist du daher berechtigt, auch Krebse zu fangen. Ein generelles Verbot oder spezielle Krebsfänger gibt es im bayerischen Fischereirecht nicht.