Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.191

Was ist nach dem Wasserrecht Gemeingebrauch?

Adie jedermann zustehende Befugnis, Gewässer ohne besondere Erlaubnis u.a. zum Baden und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu benützen · richtig
Bder Gebrauch des Wassers für gemeinnützige Zwecke
Cdas Wasser gemeinschaftlich für sanitäre Zwecke zu gebrauchen
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch erlaubt es jedem Menschen, oberirdische Gewässer im Rahmen der Gesetze ohne behördliche Genehmigung zu nutzen. Dazu gehören typischerweise das Baden, Tränken, Schöpfen mit Handgefäßen oder das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor. Die Ausübung der Fischerei fällt hingegen nicht unter den Gemeingebrauch, sondern erfordert ein eigenständiges Fischereirecht.