Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit?
Warum · KI-ErklärungDie Seeforelle ist ein herbst- und winterlaichender Salmonide und hat in Bayern ihre gesetzliche Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 15. März. Der Zander laicht dagegen im Frühjahr, während für die Regenbogenforelle in Bayern keine gesetzliche Schonzeit gilt.