Ist das Fischen nach einer Besatzmaßnahme mit fangfähigen Fischen auf die eingesetzte Fischart in nicht geschlossenen Gewässern verboten?
Warum · KI-ErklärungNach dem Einsetzen fangfähiger Fische gilt in nicht geschlossenen Gewässern ein zweiwöchiges Fangverbot für die jeweilige Art. Diese Schonfrist soll den Tieren Zeit geben, sich an ihren neuen Lebensraum zu gewöhnen und im Gewässer zu verteilen. Ein dauerhaftes Verbot besteht jedoch nicht.