Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.046

Müssen Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigt und bestätigt werden?

Anein · richtig
Bnur, wenn die Inhaber der Jugendfischereischeine älter als 16 Jahre sind
Cja
Warum · KI-ErklärungErlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen bedürfen keiner behördlichen Bestätigung oder Genehmigung. Es reicht aus, wenn der Fischereiausübungsberechtigte den Erlaubnisschein rechtmäßig ausstellt. Die Aufsicht über das Angeln des Jugendlichen ist durch die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gewährleistet.