Müssen Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigt und bestätigt werden?
Warum · KI-ErklärungErlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen bedürfen keiner behördlichen Bestätigung oder Genehmigung. Es reicht aus, wenn der Fischereiausübungsberechtigte den Erlaubnisschein rechtmäßig ausstellt. Die Aufsicht über das Angeln des Jugendlichen ist durch die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gewährleistet.