Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.097

Welche Schonzeit hat der männliche Edelkrebs nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

Avom 1. Oktober bis zum 31. Juli
Ber hat keine gesetzliche Schonzeit · richtig
Cvom 1. August bis zum 31. Juli
Warum · KI-ErklärungNach der AVBayFiG genießen nur weibliche Edelkrebse eine Schonzeit, um ihren Laich ungestört austragen zu können. Männliche Tiere haben daher keine gesetzliche Schonzeit, unterliegen aber weiterhin dem gesetzlichen Schonmaß.