Bachforellen haben rote, hellumrandete Augenpunkte und einen roten Fleck auf der Fettflosse. Die wenigen roten Punkte der Junglachse weisen keine helle Umrandung auf.
wenn Massenfischbestände aufgrund ihrer enormen Vermehrungsrate sowie fehlender Fressfeinde zur Übervölkerung des Gewässers neigen und das begrenzte Nahrungsangebot nur noch ein Kümmerwachstum zulässt
Der Wels hat vier kürzere Barteln am Unterkiefer und zwei sehr lange am Oberkiefer, der Zwergwels hat am Oberkiefer 4 längere und am Unterkiefer 4 kürzere Barteln.
Der Edelkrebs ist die einzige ursprünglich einheimische Zehnfußkrebsart in Sachsen-Anhalt. Die wenigen isoliert liegenden Restpopulationen sind streng zu schützen, vor allem darf kein Besatz mit anderen Krebsarten erfolgen, weil diese Überträger der ansteckenden Krebspest sein können.
durch Förderung des Raubfischbestandes (Besatz, Schonmaßnahmen) und durch gezielte Dezimierung der Massenfische (z.B. Hegefischen, Zugnetzfischerei ...)
Der Bach sollte licht bewachsen sein, d. h. beschattete Strecken sollten in unregelmäßiger Folge mit sonnigen Bereichen wechseln. Bei stark zunehmender Beschattung durch Erlen und Weiden sollten diese hin und wieder ausgelichtet bzw. teilweise auf Stock gesetzt werden.
den Fischereibehörden, den Inhabern unbeschränkter Fischereiausübungsrechte, sofern sie im Besitz eines Fischereischeines sind und den von der Fischereibehörde bestätigten Fischereiaufsehern
Das Wasservolumen der Transportgefäße muss eine ausreichende Bewegungsmöglichkeit der Fische gewährleisten, die Sauerstoffversorgung ist sicherzustellen.
Personen, die einen Fischereischein nach § 28 FischG besitzen und einen solchen vorher schon 3 Jahre besessen haben sowie Fischerzünfte, Anglervereinigungen, Anglervereine und Zusammenschlüsse von Berufsfischern
der Schutz vor Wilderei, Fischdiebstahl und Fischseuchen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz der Fische und der Fischerei erlassenen Rechtsvorschriften
ausreichende Kenntnisse über Fischarten, Hege, Gewässerpflege, Fanggeräte, Fangbehandlung und die Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Fischerei, des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Wasserrechtes
die mit dem Fischereirecht verbundene Pflicht, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen, gesunden und ausgeglichenen Fischbestand zu erhalten und aufzubauen sowie die natürlichen Lebensräume der Fische zu erhalten, wiederherzustellen und nicht zu beeinträchtigen
wer als Fischereiausübungsberechtigter die volle oder als Inhaber einer Fischereierlaubnis eine beschränkte Befugnis besitzt, in einem Gewässer zu fischen und einen Fischereischein besitzt
Nein, dies ist nur im Ausnahmefall für wissenschaftliche oder fischereiwirtschaftliche Zwecke mit einer Genehmigung der oberen Fischereibehörde zulässig.
mit nassen Händen halten, Haken vorsichtig lösen, zurücksetzen, nur bei untermaßigen Aalen mit tiefgeschlucktem Haken darf die Schnur möglichst kurz abgeschnitten werden