Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 398

Ein Zander wird am 10. Februar geangelt. Besteht eine Schonzeit?

Anein · richtig
Bnur in trüben Seen
Cja
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt beginnt die gesetzliche Schonzeit für den Zander erst am 15. Februar. Am 10. Februar darfst du diesen Fisch daher noch beangeln, sofern keine abweichenden Gewässerordnungen vorliegen.