Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 440

Dürfen in Fließgewässern der Forellen- und Äschenregion Aale und Hechte ausgesetzt werden?

Anein · richtig
Bnur wenn es sich um langsam fließende Gewässer handelt
Cja
Warum · KI-ErklärungIn den Fließgewässern der Forellen- und Äschenregion ist das Aussetzen von Aalen und Hechten verboten. Diese Raubfische gehören dort nicht zur natürlichen Fischgesellschaft und würden die empfindlichen Bestände der Salmoniden und Äschen durch starken Fraßdruck gefährden.