Durch die Verbringung von Wasser, mitgebrachte erkrankte (auch symptomlos infizierte) Köderfische oder Teile von Köderfischen sowie nicht desinfizierte Angelausrüstung und Kleidung.
Durch Verhinderung der weiteren Verbreitung invasiver, nicht heimischer Krebsarten und durch Desinfektion der Ausrüstung und Kleidung zur Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern.
Flusskrebse sind Allesfresser. Sie ernähren sich vor allem von im Gewässer anfallenden Detritus (zerfallende organische Substanzen), aber auch von Aas.
Ertragsfähigkeit des Gewässers, vorhandener Fischbestand, Gewässertyp, Gewässerstruktur, Gewässergröße, Beeinträchtigungen, Prädationsdruck durch z.B. Kormoran.
Wenn die natürliche Reproduktion des Bestandes nicht ausreicht, um diesen zu erhalten, zur Wiederansiedelung bedrohter Fischarten und nach einem Fischsterben.
Die Pflicht zur Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden standortgerechten Fischbestandes.
Das Töten von Tieren ist in der Öffentlichkeitswahrnehmung ein sensibles und kontrovers diskutiertes Thema und sollte stets verantwortungsvoll erfolgen.
Die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von natürlichen Oberflächengewässern bzw. des guten ökologischen Potenzials in stark veränderten oder künstlichen Oberflächengewässern.
Ja, sie kann aber durch den Fischereiberechtigten oder Pächter eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Die Löcher im Eis müssen aber anschließend deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.
Ja, sie können als schonende Unterlage für Fische genutzt werden, bei denen nach der Landung noch unklar ist, ob sie entnommen werden dürfen. Der Fisch kann darauf mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden.
Ein fischereirechtlich geschützter Gewässerteil, der für den Fischbestand in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fische, Neunaugen, Krebse oder Muscheln wichtig ist.
Es sind saubere Glas- oder Plastikflaschen mit einem Volumen von 1 Liter zu verwenden, die keine Reste des früheren Inhalts oder eines Spülmittels enthalten.
Die Polizei ist zu verständigen. Bei Verdacht auf meldepflichtige Fischkrankheiten ist auch die Veterinärbehörde in Kenntnis zu setzen. Zudem sollte die zuständige Wasserbehörde informiert werden.
Die Fische sind herauszufangen und unschädlich zu entsorgen. Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Fischkrankheit ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde zu informieren.