Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 376

Ist der Fischfang erlaubt, wenn man nur den Fischereischein besitzt?

Aja, aber nur, wenn man Eigentümer oder Pächter eines Fischereiausübungsrechtes ist · richtig
Bnein
Cja, aber nur in großen Seen
Warum · KI-ErklärungDer Fischereischein allein berechtigt dich noch nicht automatisch zum Angeln an jedem beliebigen Gewässer. Wenn du allerdings selbst der Eigentümer oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes an diesem Gewässer bist, benötigst du keinen zusätzlichen Erlaubnisschein. In allen anderen Fällen müsstest du dir sonst die Erlaubnis des jeweiligen Inhabers einholen.