Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 336

Welche der nachstehenden Arten haben ein Mindestmaß von 30 cm?

AÄsche, Quappe, Zährte · richtig
BKarpfen, Schleie, Zope
CHasel, Kleine Maräne, Aland
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt gilt für Äsche, Quappe und Zährte jeweils ein gesetzliches Mindestmaß von 30 Zentimetern. Andere Arten wie Karpfen oder Schleie haben hiervon abweichende Maße, während für Fische wie den Hasel gar kein Mindestmaß festgelegt ist.