Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 424

Muss man bei der Ausübung der Fischerei den Fischereierlaubnisschein mit sich führen?

Aja · richtig
Bnein
CEs reicht aus, wenn der Fischereierlaubnisschein sicher zu Hause aufbewahrt wird.
Warum · KI-ErklärungBeim Angeln musst du den Fischereierlaubnisschein immer im Original bei dir tragen. Fischereiaufseher oder die Polizei können dieses Dokument jederzeit am Gewässer kontrollieren. Ein Nachweis von zu Hause aus reicht nicht aus, um deine Angelerlaubnis vor Ort zu belegen.