Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 407

Wie hat sich der Fischereiaufseher auszuweisen?

Adurch seinen Dienstausweis · richtig
Bdurch seinen Personalausweis
Cdurch seinen Fischereischein
Warum · KI-ErklärungFischereiaufseher weisen ihre amtliche Funktion und ihre Kontrollbefugnisse ausschließlich mit dem offiziellen Dienstausweis nach. Ein Personalausweis belegt lediglich die Identität und ein Fischereischein nur die persönliche Erlaubnis zum Angeln, weshalb beide als Nachweis der Aufsichtsbefugnis nicht ausreichen.