Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 390

Mindestmaß Schleie?

A25 cm · richtig
B30 cm
C20 cm
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt gilt für die Schleie ein gesetzliches Mindestmaß von 25 cm. Dieser Wert stellt sicher, dass die Fische vor dem Fang mindestens einmal ablaichen und somit den Bestand sichern können.