Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 358

Bei wem sind Fischsterben anzuzeigen?

Abei der Fischereibehörde, einer Polizeidienststelle und dem Amtstierarzt · richtig
Bbei der Redaktion einer Anglerzeitschrift
Cbei der Lokalpresse
Warum · KI-ErklärungEin Fischsterben deutet oft auf Gewässerverunreinigungen oder ansteckende Tierseuchen hin und erfordert sofortiges behördliches Eingreifen. Daher musst du den Vorfall unverzüglich der Fischereibehörde, der Polizei oder dem Amtstierarzt melden, damit Wasserproben genommen und Ermittlungen eingeleitet werden können. Medien wie die Lokalpresse oder Anglerzeitschriften haben dagegen keine Kontroll- oder Schutzfunktionen.