Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 342

Welche Tätigkeiten werden vom Fischereigesetz unter dem Begriff "Fischen" zusammengefasst?

Adas Hegen, Nachstellen, Fangen, Sichaneignen und Töten von Fischen · richtig
Bdas Beobachten von Fischen in der freien Natur
Cder Erwerb von Fischen
Warum · KI-ErklärungDas Fischereigesetz definiert das Fischen umfassend als die Gesamtheit aller Handlungen rund um den Fang und die Hege. Dazu gehören das Nachstellen, Fangen, Töten und Sichaneignen ebenso wie die pflegerische Hege der Bestände. Das bloße Beobachten oder der spätere Kauf von Fischen fallen hingegen nicht unter diesen rechtlichen Begriff.