Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 362

Für welche Personen ist ein Fischereischein nicht erforderlich?

Afür Personen, die einen Fischereiberechtigten oder einen Inhaber einer Fischereierlaubnis bei der Fischerei unterstützen · richtig
Bfür Wissenschaftler
Cfür Mitglieder eingetragener Anglervereine
Warum · KI-ErklärungWenn du als Helfer einen Fischereiberechtigten oder Inhaber einer Erlaubnis nur unterstützt, benötigst du selbst keinen Fischereischein. Für Wissenschaftler sowie für Mitglieder von Anglervereinen gilt diese Ausnahme nicht, da auch sie bei der eigentlichen Ausübung der Fischerei die entsprechende Erlaubnis und den Schein nachweisen müssen.