Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 378

Unterliegen Schildkröten dem Fischereirecht?

Anein · richtig
Bnur europäische Sumpfschildkröten
Cja
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht erstreckt sich auf Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln sowie deren Entwicklungsformen. Schildkröten zählen als Reptilien nicht dazu und unterliegen stattdessen dem allgemeinen Natur- und Artenschutzrecht.