Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 330

Welche Dokumente sind beim Fischfang mitzuführen?

AFischereischein und Fischereierlaubnis · richtig
BFischerprüfungszeugnis
CNachweis der fischereilichen Berufsausbildung
Warum · KI-ErklärungBeim Angeln musst du deinen gültigen Fischereischein als Nachweis deiner persönlichen Berechtigung mitführen. Zusätzlich benötigst du die Fischereierlaubnis, also die Gewässerkarte, die dir das Angeln an dem konkreten Gewässer erlaubt. Nachweise wie das Prüfungszeugnis sind beim eigentlichen Fischfang nicht erforderlich, da sie nur zur Beantragung des Scheins dienen.