Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 338

Welche Fische dürfen generell nicht in Setzkeschern gehältert werden?

AZander, Hecht, Barsch · richtig
BPlötze, Rotfeder, Blei
CGüster, Aland, Ukelei
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt ist das Hältern von Raubfischen im Setzkescher grundsätzlich verboten, da sie besonders sauerstoffbedürftig und stressanfällig sind. Zander, Hecht und Barsch gehören zu diesen Arten und müssen nach dem Fang entweder sofort waagerecht zurückgesetzt oder direkt getötet werden. Friedfische wie Plötzen oder Brassen dürfen hingegen unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen an den Kescher gehältert werden.