Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 425

Wem ist die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines zu versagen?

APersonen, die keine Fischerprüfung abgelegt haben · richtig
BPersonen, die kein eigenes Fischereirecht besitzen
CPersonen, die nicht Mitglied in einem Anglerverein sind
Warum · KI-ErklärungFür die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines musst du die bestandene Fischerprüfung nachweisen. Weder der Besitz eines eigenen Fischereirechts noch die Mitgliedschaft in einem Anglerverein sind dafür gesetzlich vorgeschrieben.