Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 333

Wer kann Fischereipächter sein?

APersonen, die einen Fischereischein nach § 28 FischG besitzen und einen solchen vorher schon 3 Jahre besessen haben sowie Fischerzünfte, Anglervereinigungen, Anglervereine und Zusammenschlüsse von Berufsfischern · richtig
Bjeder Angler
Cnur Berufsfischer
Warum · KI-ErklärungUm ein Fischereirecht pachten zu können, musst du die sogenannte Pachtfähigkeit besitzen. Diese setzt voraus, dass du seit mindestens drei Jahren Inhaber eines Fischereischeins bist oder dass es sich um anerkannte Zusammenschlüsse wie Vereine oder Zünfte handelt. So stellt das Gesetz sicher, dass der Pächter ausreichend fachkundig und erfahren ist.