Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 430

Darf ein Angler auf oder an Gewässern, in denen er nicht zur Fischerei befugt ist, fangfertige Angelgeräte mitführen?

Anein · richtig
Bnur wenn es sich um Spinnangeln handelt, da bei diesen der Aufwand zur Demontage unverhältnismäßig hoch ist
Cja
Warum · KI-ErklärungAn fremden Gewässern ohne Erlaubnis darfst du keine fangfertigen Angelgeräte mitführen, um den Verdacht der Fischwilderei zu vermeiden. Deine Ruten müssen beim Vorbeigehen oder Transportieren stets unmontiert oder sicher verpackt sein. Dies gilt ausnahmslos für alle Angelarten.