Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 324

Schonzeit der Äsche?

A01.12. - 15.05. · richtig
B01.01. - 31.05.
C15.09. - 31.12.
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt gilt für die Äsche eine festgelegte Schonzeit vom 01.12. bis zum 15.05. In dieser Zeitspanne laichen die Fische und dürfen zum Schutz ihrer Bestände nicht beangelt oder entnommen werden.