Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 324Schonzeit der Äsche?A01.12. - 15.05. · richtigB01.01. - 31.05.C15.09. - 31.12.Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt gilt für die Äsche eine festgelegte Schonzeit vom 01.12. bis zum 15.05. In dieser Zeitspanne laichen die Fische und dürfen zum Schutz ihrer Bestände nicht beangelt oder entnommen werden.Vorherige FrageNächste Frage