Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 384

Mindestmaß Große Maräne?

A30 cm · richtig
B35 cm
C40 cm
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt beträgt das gesetzlich festgelegte Mindestmaß für die Große Maräne 30 cm. Erst ab dieser Körperlänge darfst du gefangene Fische dieser Art mitnehmen, um den Beständen vor dem Fang mindestens ein Ablaichen zu ermöglichen.